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Die Einführung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie wird tiefgreifende Veränderungen für die Home & Living Branche mit sich bringen. (Bild: Michael/ Pixabay)
Die Einführung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie wird tiefgreifende Veränderungen für die Home & Living Branche mit sich bringen. (Bild: Michael/ Pixabay)

EU-Lieferkettenrichtlinie: Tiefgreifende Auswirkungen auf Home & Living-Branche

Die am 5. Juli veröffentlichte EU-Lieferkettenrichtlinie CSDDD (Corporate Sustainability Due Diligence Directive) wird tiefgreifende Auswirkungen auf die Unternehmen der Home & Living-Branche haben.

Die deutsche Gesetzgebung, insbesondere das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), muss bis spätestens Juli 2026 an die verschärften EU-Vorgaben angepasst werden. Dies wird erhebliche Veränderungen für die Branche mit sich bringen.

Christian Haeser, Geschäftsführer Handelsverband Wohnen und Büro: "Die Einführung der neuen EU-Lieferkettenrichtlinie wird für die Home & Living-Branche tiefgreifende Veränderungen mit sich bringen. Unternehmen müssen nicht nur ihre bestehenden Sorgfaltspflichten erweitern, sondern auch neue Bereiche wie Klimaschutz und zivilrechtliche Haftung berücksichtigen. Es ist unerlässlich, dass Unternehmen frühzeitig Anpassungen vornehmen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden und mögliche rechtliche Risiken zu minimieren. Die Bundesregierung ist aufgefordert, praxisgerechte Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen."

Hier sind die Neuerungen, mit denen Unternehmen der Home & Living-Branche rechnen müssen:

1. Anwendungsbereich

Aktuell gilt das deutsche LkSG für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden. Die CSDDD gilt hingegen die ersten drei Jahre für Unternehmen mit mehr als 5000 Beschäftigten und über 1500 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz sowie ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz. Danach wird jedoch den Schwellenwert abgesenkt. So liegt der Geltungsbereich vier Jahre nach Inkrafttreten für EU-Unternehmen mit mehr als 3000 Beschäftigten und über 900 Millionen Euro Netto-Jahresumsatz oder ausländische Unternehmen mit einem entsprechenden Umsatz. Ab 2029 müssen auch Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitenden und einem weltweiten Umsatz von über 450 Millionen Euro die verschärften Vorschriften erfüllen. Hier besteht also für deutsche Unternehmen, für die derzeit das LkSG zählt, aktuell ein Wettbewerbsnachteil zu den EU-Nachbarn.

2. Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Wertschöpfungskette

Während das LkSG vor allem auf direkte Zulieferer abzielt, erweitert die CSDDD die Sorgfaltspflichten auf die gesamte Wertschöpfungskette. Dies betrifft die vor- und nachgelagerten Produktionsschritte, den Transport, die Lagerung und teilweise die Entsorgung von Produkten. Home & Living-Unternehmen werden nun für alle Teile ihrer Wertschöpfungskette stärker in die Verantwortung genommen, insbesondere für globale Lieferketten.

3. Klimaschutz und Nachhaltigkeit

Ein zentraler Aspekt der Richtlinie ist die Verpflichtung zur Erstellung von Climate Transition Plans. Diese Pläne müssen sicherstellen, dass Geschäftsmodelle und Unternehmensstrategien im Einklang mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens stehen, insbesondere der Begrenzung der globalen Erwärmung auf 1,5 Grad Celsius. Für Home & Living-Unternehmen bedeutet dies, dass neben Menschenrechtsfragen nun auch ökologische Aspekte in ihre Geschäftsentscheidungen integriert werden müssen.

4. Strengere Haftungsregelungen

Anders als das deutsche Lieferkettengesetz führt die CSDDD eine zivilrechtliche Haftung ein. Unternehmen können künftig rechtlich belangt werden, wenn sie ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigen. Dies erhöht das Risiko für Unternehmen und erfordert umfassende interne Compliance- Maßnahmen, um rechtlichen Konsequenzen vorzubeugen.

5. Erweiterte Berichtspflichten

Die Berichtspflichten, die im Rahmen der CSDDD eingeführt werden, sind umfassender als im deutschen Recht. Unternehmen müssen nun regelmäßig öffentliche Berichte über ihre Sorgfaltspflichten und Maßnahmen in Bezug auf Menschenrechte und Umweltschutz veröffentlichen.

Kontakt: www.hwb.online

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