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Die EU-Kommission macht weiter Druck auf Temu. Die Billigmarktplattform soll Informationen über Händler:innen bereitstellen, die gefährliche Produkte verkaufen. (Bild: Mohamed Hassan/ Pixabay)
Die EU-Kommission macht weiter Druck auf Temu. Die Billigmarktplattform soll Informationen über Händler:innen bereitstellen, die gefährliche Produkte verkaufen. (Bild: Mohamed Hassan/ Pixabay)

Temu: EU-Kommission fordert Informationen über Händler

Bei Produkten asiatischer Online-Marktplätze wie Temu wurden immer wieder Mängel und Verstöße gegen europäische Sicherheitsstandards festgestellt.

Die EU will nun von dem Billigmarktplatz-Anbieter Temu wissen, inwieweit illegale Produkte, die beispielsweise gefälscht oder gefährlich sind, an Verbraucher:innen gelangen.

Konkret geht es darum, dass das Unternehmen darlegen soll, wie es verhindert, dass Händler:innen die Plattform für den Verkauf illegaler Produkte missbrauchen. Darüber hinaus soll Temu zusätzliche Informationen darüber bereitstellen, wie es Risiken für den Verbraucherschutz, die öffentliche Gesundheit und das Wohlergehen der Nutzer:innen eindämmt. Außerdem bittet die Kommission um Details zu den Empfehlungssystemen von Temu und zu den Risiken für den Schutz personenbezogener Daten der Nutzerinnen und Nutzer. Temu muss die angeforderten Informationen bis zum 21. Oktober vorlegen.

Auf der Grundlage der Bewertung der Antworten von Temu wird die Kommission die nächsten Schritte festlegen. Dies könnte die förmliche Einleitung eines Verfahrens gemäß Artikel 66 des DSA nach sich ziehen. Gemäß Artikel 74 Absatz 2 des DSA kann die EU-Kommission Geldbußen für unrichtige, unvollständige oder irreführende Angaben in Beantwortung einer Aufforderung zu weiteren Informationen (Request for Information, RFI) verhängen. Bei Nichtbeantwortung kann die Kommission eine förmliche Aufforderung per Beschluss erlassen. In diesem Fall kann die Nichtbeantwortung innerhalb der Frist zur Verhängung von Zwangsgeldern führen. Temu wurde am 31. Mai im Rahmen des DSA als Very Large Online Platform (VLOP) eingestuft. Während Temu seit Februar 2024 die allgemeinen Regeln des DSA einhalten muss, unterliegt der Online-Marktplatz auch den strengeren Regeln für VLOPs und muss ab dem 3. Oktober einen Risikobewertungsbericht erstellen.

Die Kommission hat Temu bereits am 28. Juni ein Auskunftsersuchen zu den Maßnahmen übermittelt, die sie ergriffen haben, um die Verpflichtungen der DSA in Bezug auf den sogenannten „Notice and Action“-Mechanismus zur Meldung illegaler Produkte, „Dark Patterns“ auf ihren Online-Schnittstellen, den Jugendschutz, die Transparenz von Empfehlungssystemen, die Rückverfolgbarkeit von Händlern und die Konformität durch Design zu erfüllen.

Kontakt: germany.representation.ec.europa.eutemu.com

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