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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Weltbild-Vermögenswerten durch Thalia genehmigt.
Das Bundeskartellamt hat die Übernahme von Weltbild-Vermögenswerten durch Thalia genehmigt.

Weltbild: Bundeskartellamt genehmigt Erwerb von Vermögenswerten durch Thalia

Das Bundeskartellamt hat heute den Erwerb von Vermögensgegenständen der insolventen Weltbild GmbH & Co. KG durch die Thalia Bücher GmbH freigegeben. Nicht übernommen werden die Ladengeschäfte.

Ladengeschäfte werden nicht übernommen

Die Thalia-Gruppe ist das mit Abstand größte stationäre Buchhandelsunternehmen in Deutschland. Sie übernimmt die Kundenbeziehungen aus dem Weltbild Onlineshop und den von Weltbild vertriebenen E-Readern der Marke Tolino sowie die Weltbild Marken und Domains. Nicht übernommen werden die Ladengeschäfte. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Thalia verfügt über eine bedeutende Marktposition im Buchhandel und ist über die Plattform Tolino auch eine relevante Kraft bei E-Books. Daher haben wir uns den Erwerb der Kundinnen- und Kundendaten und der Marken von Weltbild genau angesehen. Wir konnten den Zusammenschluss aber letztendlich noch in der ersten Phase freigeben. Neben der Tatsache, dass die Ladengeschäfte von Weltbild nicht Gegenstand des Zusammenschlusses waren, war für die Freigabe unter anderem maßgeblich, dass mit Amazon ein deutlich größerer Wettbewerber sowohl beim Onlinehandel mit gedruckten Büchern als auch im Bereich E-Books existiert.“

Auch bei Betrachtung eines etwaigen Gesamtmarkts für den stationären und den Onlineabsatz von Büchern stehen den Kund:innen mit den unabhängigen Buchhändlern, anderen Buchhandelsketten wie Hugendubel und dem Onlinehandel ausreichend Alternativen zur Verfügung. Die Ladengeschäfte von Weltbild waren nicht Gegenstand des Zusammenschlusses. Diese wurden im Zuge der Insolvenz des Unternehmens bereits geschlossen. Zusätzlich hat das Bundeskartellamt berücksichtigt, dass mit dem Zugriff auf die Kund:innenbeziehungen aus dem Weltbild-Onlineshop lediglich die Aussicht auf die Übernahme eines Teils des verbliebenen Wettbewerbspotentials von Weltbild verbunden ist.

Nachfragemacht gegenüber Verlagen und Großhändlern

Viele Kundinnen und Kunden dürften jedoch unabhängig von dem angemeldeten Vorhaben seit Bekanntwerden der Insolvenz von Weltbild im Juni 2024 bzw. spätestens seit Einstellung des Geschäftsbetriebs Ende August 2024 bei anderen Buchhandelsunternehmen eingekauft haben. Im Bereich der Beschaffung von gedruckten Büchern verfügt Thalia allerdings bereits heute über eine erhebliche Nachfragemacht gegenüber Verlagen und Großhändlern.

Von seinem Hauptwettbewerber Amazon unterscheidet sich Thalia vor allem durch sein flächendeckendes Filialnetz, das sich häufig in Innenstadtlagen befindet. Damit verfügt Thalia über einen anderen Zugang zu den Endkundinnen und Endkunden als Amazon, was zum Beispiel für die Bewerbung neuer Bücher bei deren Markteinführung von besonderer Bedeutung sein kann und die Verhandlungsposition von Thalia gegenüber Verlagen und Barsortimenten erheblich beeinflussen kann. Der mögliche Zugewinn an Einkaufsvolumen durch den Erwerb der Weltbild-Vermögenswerte ist jedoch nach den durchgeführten Ermittlungen letztlich sehr gering.

Vertrieb von E-Books wurde näher untersucht

Darüber hinaus hat das Bundeskartellamt die Wettbewerbssituation beim Vertrieb von E-Books näher untersucht. Auch hier war zu berücksichtigen, dass beim Vertrieb von E-Books in Deutschland insgesamt der weit überwiegende Teil des gesamten Absatzvolumens auf Amazon entfällt.

Höhere Marktanteile der Zusammenschlussbeteiligten ergäben sich nur bei einer gesonderten Betrachtung der Tolino-Plattform: Diese ist zwar als offenes System konzipiert, die von Amazon für den Kindle angebotenen Bücher sind aber aufgrund der Verwendung eines proprietären Kindle-Formats für den Tolino nicht verfügbar. Letztlich ergeben sich daraus aber keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. So können E-Books aller Anbieter über entsprechende Apps zum Beispiel auf Tablets und Smartphones gelesen werden, wovon auch ein erheblicher Teil der Leserinnen und Leser Gebrauch macht. Darüber hinaus gibt es E-Reader von Drittanbietern, die die Installation von Apps und damit das systemunabhängige Lesen von E-Books ermöglichen. Hinzu kommt, dass die Verkaufspreise für E-Books der Buchpreisbindung unterliegen und die an der Tolino-Allianz beteiligten Unternehmen weitgehend identische Hard- und Software anbieten.

Sofern es bei den verbleibenden Wettbewerbsparametern - wie etwa der Sortimentsbreite und -tiefe - zu einer erheblichen Verschlechterung des Qualitätsniveaus käme, hätten die Endnutzerinnen und -nutzer jedenfalls die Möglichkeit, den E-Reader zu wechseln. Im Ergebnis konnte der geplante Zusammenschluss daher im Vorprüfverfahren freigegeben werden.

Kontakt: www.bundeskartellamt.de

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